Unsere Gesamtelternvertretung setzt sich aus den Elternsprechern und deren Vertreter aus den Klassen 1-4 wie folgt zusammen.
Klasse 1a
Klasse 1b
Klasse 2a
Klasse 2b
Klasse 3a
Klasse 3b
Klasse 4a
Klasse 4b
Durch die Elternvertretung wurden ……………… Zum Sprecher der Gesamtelternvertretung gewählt. Somit vertreten Sie die Interessen unserer Kinder und der Einrichtung im Landkreis. Die Mitwirkung der Eltern und somit deren gewählter Vetreter ist im § 32 ThürSchulG geregelt.