Haus der Kinder

Informationen zur Testpflicht

Informationen zur Testpflicht

Liebe Eltern,

Wir bitten um dringende Beachtung! Ab morgen beginnt die Phase des Wechselunterrichts. Wenn Sie der Testpflicht damals widersprochen haben, müssen Sie Ihrem Kind einen offiziellen Testnachweis eines Testzentrums oder Arztes am ersten Schulbesuchstag mitgeben, der nicht älter als 48 Stunden ist. Oder Sie widersprechen formlos Ihrem Widerspruch und lassen Ihr Kind in der Schule mittesten.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Grundschule „Talblick“ Stiebritz