Vorgaben des Thüringer Bildungsministerium vom 25.03.2020 zur Notbetreuung von Kindern in Schulen, Kindertageseinrichtungen und bei Kinderpflegepersonen
Um den „Erlass über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung
des Virus SARS-CoV-2“ vom 19.03.2020 umzusetzen, hat das Thüringer Bildungsministerium
Vorgaben zur Notbetreuung von Kindern in Schulen, Kindertageseinrichtungen
und bei Kinderpflegepersonen nach § 43 SGB VIII erlassen….